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  Beratungsstelle für Persönliches Budget   Kontakt Kontaktdaten  
                   
 
 

"Es ist ein Grundbedürfnis aller Menschen, ungeachtet ihrer Lebenserschwernisse oder Behinderungen, ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben zu führen."

 

Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit
 
Man kann ein persönliches Budget beantragen, wenn die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft aufgrund einer dauerhaften körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung beeinträchtigt ist.
Der zuständige Leistungsträger prüft, ob ein Anspruch besteht.
Weiterhin ist die Beratungsstelle für Menschen da, die in der Kommunikation mit ihrer Umwelt durch ihre Hörschädigung eingeschränkt sind.
Unsere Leistungen können sein:
Individuelle Hilfen
  • Unterstützung in hauswirtschaftlichen Tätigkeiten
  • Unterstützung bei Antragstellungen
  • Beratung
  • Unterstützung im psychosozialen Bereich
  • Hilfe und Unterstützung bei der Tagesstrukturierung
Soziale Integration
  • Unterstützte Kommunikation in allen Bereichen
  • Unterstützung beim Aufbau sowie der Pflege von sozialen Kontakten
  • Teilhabe am kulturellen Leben z.B. durch Theater- und Kinobesuche
  • Gesprächsgruppen
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